Widerrufsbelehrung Immobiliendarlehen
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Anwälte und Verbraucherzentralen haben bei der Prüfung von fast 10.000 Kreditverträgen herausgefunden, dass die Widerrufsbelehrungen bei rund 80 % aller Verträge fehlerhaft sind. Die Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern können einige 1000 € Zinsen sparen wenn Sie Ihre Kreditverträge widerrufen. Banken müssen bei einem Widerruf oft zusätzliche Kosten wie Kreditausfallversicherungen oder Bearbeitungsgebühren zurückerstatten.


Widerrufsrecht besteht seit 2002

Verbrauchern steht bei Abschluss von Immobilienkreditverträgen seit November 2002 in jedem Fall ein Widerrufsrecht zu. Über dieses Widerrufsrecht müssen die Banken vor Beginn der Widerrufsfrist verständlich und richtig informieren. Auch wenn dies einfach erscheint, enthalten viele Widerrufsbelehrungen Fehler.

Welche Fehler sind in den Verträgen enthalten?

Nachdem 2002 das Widerrufsrecht bei Immobilienkreditverträgen eingeführt wurde, entwarf das Bundesjustizministerium einen Mustertext für die Widerrufsbelehrung. Diesen Text hätten Banken nur übernehmen müssen, damit die Widerrufsbelehrung als korrekt gilt. Doch die meisten Banken entschieden sich dafür eigene Texte für die Widerrufsbelehrung zu erarbeiten. Diese eigens von den Banken erstellten Widerrufsbelehrungen sind jedoch in vielen Fällen fehlerhaft und wurden von den Gerichten als ungültig erklärt.

Vorteil für Sie als Kunden

Kreditnehmer deren Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält können ihren Vertrag noch viele Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen. Dies gilt auch für bereits getilgte oder beendete Kreditverträge. Der Vertrag ist nach dem Widerruf von der Bank rückabzuwickeln, das bedeutet für den Kunden die Erstattung aller Zahlungen wie zum Beispiel Zinsen, Bearbeitungsgebühren und Kredit-Versicherungen. Die Banken müssen an die Kunden viele Tausend Euro zurückzahlen, häufig kommen Summen von 20-30.000 € zusammen. Kunden profitieren zusätzlich von den jetzt viel niedrigeren Zinsen.

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